Bürgerbeteiligung: Lärmaktionsplanung bis 28. März

Ziel der Lärmaktionsplanung soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Über einen Fragebogen erhalten Bürger bis zum 28. März 2019 die Möglichkeit, bei der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen mitzuwirken. Weitere Informationen finden sich hier und der Fragebogen direkt hier.